Hinweis bei Portalübertragung: Der Energiekennwert darf in Gewerbeobjekten nicht gefüllt werden*

1.

Sollten Sie die Fehlermeldung erhalten:

Der Energiekennwert darf in Gewerbeobjekten nicht gefüllt werden


 

  • die Energieausweisdaten müssen für Gewerbeobjekte anders hinterlegt werden

 

2.

Öffnen Sie das entsprechende Objekt mit Doppelklick:

  • entfernen Sie bei Energieausweis im Feld Energiekennwert die Eingabe
  • befüllen Sie die Felder Energiekennwert Strom & Energiekennwert Wärme